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Ich unterstütze den SKFM, weil Mitmenschen unsere Hilfe brauchen.

Roswitha Orth

Vorstandsmitglied, Rhein-Pfalz-Kreis

Ich unterstütze den SKFM, weil wir gemeinsam etwas für Menschen bewegen können.

Hans-Joachim Schulz

Vorsitzender, Diözesanverein und
Betreuungsverein Kaiserslautern

Ich unterstütze den SKFM, weil das verantwortungsvolle Engagement zum Wohle Hilfsbedürftiger ein starker Beitrag zum solidarischen Miteinander unserer Gesellschaft ist.

Dietmar Seefeldt

SÜW-Landrat

Vorsorge

Für Situationen durch die man in die Lage gerät nicht mehr selbst handeln oder entscheiden zu können (Unfall, Krankheit etc.), sieht das Gesetz 3 Formen der Vorsorge vor;

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Die Vorsorgevollmacht ersetzt eine gesetzliche Betreuung.  Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. (§ 164 ff. BGB, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB).

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Dabei wird anders als bei der Vorsorgevollmacht die Betreuung nicht ersetzt, sondern lediglich die Person des vom Gericht einzusetzenden Betreuers selbst bestimmt. Die Auswahl des Betreuers erfolgt dann anstatt durch den Richter von Seiten der später zu  betreuenden Person selbst.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Möchten Sie eine persönliche Beratung oder einen Fachvortrag für eine Veranstaltung, so rufen Sie uns einfach an.

Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM)
Diözesanverein für das Bistum Speyer e.V.

Nikolaus-von-Weis-Straße 6
67346 Speyer

Telefon: 0 62 32 – 10 01 20-0
Fax: 0 62 32 – 10 01 20-19

Website: www.skfm.de

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