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Ich unterstütze den SKFM, weil Mitmenschen unsere Hilfe brauchen.

Roswitha Orth

Vorstandsmitglied, Rhein-Pfalz-Kreis

Ich unterstütze den SKFM, weil wir gemeinsam etwas für Menschen bewegen können.

Hans-Joachim Schulz

Vorsitzender, Diözesanverein und
Betreuungsverein Kaiserslautern

Ich unterstütze den SKFM, weil das verantwortungsvolle Engagement zum Wohle Hilfsbedürftiger ein starker Beitrag zum solidarischen Miteinander unserer Gesellschaft ist.

Dietmar Seefeldt

SÜW-Landrat

Betreuung

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Grundlagen der rechtlichen Betreuung

Wann wir eine Betreuung eingerichtet?

Kann ein Mensch auf Grund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht regeln, so bekommt er einen Betreuer zur Seite gestellt. (s. Gesetzestexte, § 1896 BGB) Der Betreuer ist der gesetzliche Vertreter des Betroffenen.

Die Entmündigung ist mit dem Betreuungsrecht von 1992 abgeschafft!

Wie kommt es zu einer Betreuung?

Die Betreuung kann von Angehörigen, Nachbarn, von einem Pflegedienst, Gesundheitsamt … angeregt werden. Das Amtsgericht entscheidet auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens und eines Sozialberichtes, ob eine Betreuung notwendig ist.

Wer kann rechtlicher Betreuer werden?

Zum Betreuer können bestellt werden:

  • Nahe Angehörige, Menschen aus der Nachbarschaft …
  • ehrenamtliche Mitarbeiter eines Betreuungsvereines
  • hauptamtliche Mitarbeiter eines Betreuungsvereines
  • Berufsbetreuer
  • Der Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde

Weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an eine unserer Beratungsstellen.

Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM)
Diözesanverein für das Bistum Speyer e.V.

Nikolaus-von-Weis-Straße 6
67346 Speyer

Telefon: 0 62 32 – 10 01 20-0
Fax: 0 62 32 – 10 01 20-19

Website: www.skfm.de

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